Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung
Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind kommunale Pflichtaufgaben. Dies garantiert die nachhaltige und verantwortungsvolle Bewirtschaftung der Wasserressourcen und die ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung sowie angemessene Kommunalabgaben.
Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung erfolgen planvoll und sind auf Nachhaltigkeit ausgerichtet. Die Kostendeckung der Leistungen hierfür ist in fast allen Unternehmen gewährleistet.
Die Rechtsform des Unternehmens ist nicht entscheidend für die Qualität der Leistungen, die wirtschaftliche Situation, die Kosten und auch nicht für die Höhe der Abgaben.
Die Höhe der Gebühren gibt keine Auskunft über die wirtschaftliche Situation eines Ver- und Entsorgungsunternehmens, auch nicht darüber, ob Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung nachhaltig organisiert sind.
Die demografische Entwicklung in M-V führt mittel- bis langfristig zu Gebührenerhöhungen in regional unterschiedlichen Ausmaßen.
Abgabenverzicht führt unweigerlich zu wirtschaftlichen Problemen. Fehlbeträge sind durch die Kommunen zu decken.
Die Unternehmen in M-V nehmen freiwillig an Kennzahlenvergleichen und Benchmarking teil, um voneinander zu lernen und Möglichkeiten zur Verbesserung der eigenen Leistung zu erfahren.
Die Ver- und Entsorger leisten einen hohen Beitrag zur Wertschöpfung im Land und sichern Arbeits- und Ausbildungsplätze.
Kommunale Unternehmen wollen ihre Leistungen im Wettbewerb anbieten. Die rechtlichen Voraussetzungen müssen hierfür geschaffen werden.
Als Antwort auf die Herausforderungen des Wettbewerbs ist die kommunale Zusammenarbeit zu unterstützen.
Als öffentlicher Auftraggeber leistet die Branche einen wesentlichen Beitrag zur Beschäftigung im Bauhaupt- und Nebengewerbe in M-V.